Die neue „Empfängerüberprüfung“, auch als „Verification of Payee, VOP“ bezeichnet, muss zukünftig – bei allen Echtzeitüberweisungen in Euro sowie auch bei allen „Standard“-Überweisungen in Euro innerhalb des EWR verpflichtend durchgeführt werden.
Vorgegeben ist, dass die Empfängerüberprüfung der Empfängerdaten durch das Auftraggeberinstitut dem Auftraggeber angeboten wird, indem es diese Informationen beim Empfängerinstitut anfragt. Auftraggeberinstitute sind zukünftig verpflichtet, eine Prüfung von Abweichungen zwischen dem Namen und der IBAN (Kontonummer) des Zahlungsempfängers vor der Autorisierung einer Überweisung durch den Auftraggeber anzubieten und diese den entsprechend anzuzeigen.
Verbrauchern (Privatkunden) muss die neue Empfängerüberprüfung immer angeboten werden. Für diese Kunden besteht keine Abwahlmöglichkeit aufgrund der sehr restriktiven gesetzlichen Vorgaben.
Als Kunde sehen Sie zum Beispiel im OnlineBanking oder der VR BankingApp sofort das Ergebnis der Empfängerüberprüfung. Dabei wird dargestellt,
• ob der eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers vollständig übereinstimmt => sogenanntes „match“
• ob es ggf. eine leichte Abweichung gibt (der Name nahezu übereinstimmt), inklusive der Anzeige der richtigen Bezeichnung => sogenanntes „close match“ oder
• ob die vorgenommenen Angaben „komplett“ oder wesentlich abweichen (nicht übereinstimmen), ohne Anzeige der richtigen Bezeichnung => sogenanntes „no match“.
Somit wird Ihnen transparent dargestellt, dass die Gelder ggf. auf ein Zahlungskonto überwiesen werden könnten, dessen Inhaber nicht der angegebene Zahlungsempfänger ist.
Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung ist anschließend durch Sie zur Kenntnis zu nehmen und es ist durch Sie zu entscheiden, ob die Überweisung trotzdem autorisiert oder nicht beauftragt und gegebenenfalls korrigiert erneut eingereicht wird.
Ein Sammelüberweisungsauftrag kann nach dem Vorliegen des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung nur als gesamte Datei zur Ausführung autorisiert werden oder als gesamte Datei nicht ausgeführt werden. Die Autorisierung (Freigabe) nur einzelner Zahlungen innerhalb eines Sammelüberweisungsauftrags ist nicht möglich.