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Eine junge Frau sitzt an ihrem Schreibtisch mit aufgeklapptem Laptop und schaut lächelnd auf ihr Handy

Empfängerüberprüfung

Neue gesetzliche Vorgaben für Ihre Überweisungen

Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union wird spätestens ab dem 9. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Diese wird auch Verification of Payee, kurz VoP, genannt. Davon sind alle „Standard“-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen. Die Empfängerüberprüfung soll Überweisungen noch sicherer machen.

Wer ist betroffen?

Als Privatkundin oder -kunde gelten Sie als Verbraucherin bzw. Verbraucher und damit ist die Durchführung der Empfängerüberprüfung immer verpflichtend. Sie können sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht abwählen oder deaktivieren.

Mehr Infos für Firmenkunden

Welche Überweisungen sind betroffen?

Die Empfängerüberprüfung ist vom Gesetz her für alle „Standard“- und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vorgesehen.

Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?

Mit der Empfängerüberprüfung für „Standard“-Überweisungen in Euro oder Echtzeitüberweisungen in Euro bietet Ihnen Ihre VR Bank zwischen den Meeren eG eine Dienstleistung zur Überprüfung des Zahlungsempfängers, an den Sie eine entsprechende Überweisung in Auftrag geben wollen, an.
Wenn Sie zum Beispiel die IBAN und den Namen des Zahlungsempfängers im Überweisungsauftrag angeben, wird abgeglichen, ob die angegebene Kundenkennung (IBAN) und der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Diesen Abgleich wird die Empfängerbank aufgrund der von Ihnen eingegebenen Angaben durchführen.

Als Ergebnis sehen Sie zum Beispiel im OnlineBanking und in der VR Banking App, 

  • ob der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers vollständig übereinstimmt,
  • ob es ggf. eine leichte Abweichung gibt, inklusive der Anzeige der richtigen Bezeichnung, oder
  • ob die von Ihnen vorgenommenen Angaben komplett abweichen.  
  • Wenn die hinterlegten Daten nicht oder nur nahezu mit Ihren Angaben übereinstimmen, teilen wir zusätzlich mit, welche Folge es haben kann, wenn Sie die Überweisung freigeben. Sie entscheiden, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen oder ob sie von Ihnen nicht beauftragt wird. Sie können die Angaben gegebenenfalls auch korrigieren und erneut einreichen.
  • Wenn Sie den Überweisungsauftrag nicht elektronisch, sondern zum Beispiel mittels Überweisungsbeleg erteilen, führen wir die Empfängerüberprüfung zum Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags bei der Bank durch, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt anwesend sind.

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zur Empfängerüberprüfung haben, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

Kontakt aufnehmen

Allgemeine Informationen

Was bedeutet Empfängerprüfung?

Die neue „Empfängerüberprüfung“, auch als „Verification of Payee, VOP“ bezeichnet, muss zukünftig – bei allen Echtzeitüberweisungen in Euro sowie auch bei allen „Standard“-Überweisungen in Euro innerhalb des EWR verpflichtend durchgeführt werden.

Vorgegeben ist, dass die Empfängerüberprüfung der Empfängerdaten durch das Auftraggeberinstitut dem Auftraggeber angeboten wird, indem es diese Informationen beim Empfängerinstitut anfragt. Auftraggeberinstitute sind zukünftig verpflichtet, eine Prüfung von Abweichungen zwischen dem Namen und der IBAN (Kontonummer) des Zahlungsempfängers vor der Autorisierung einer Überweisung durch den Auftraggeber anzubieten und diese den entsprechend anzuzeigen.

Verbrauchern (Privatkunden) muss die neue Empfängerüberprüfung immer angeboten werden. Für diese Kunden besteht keine Abwahlmöglichkeit aufgrund der sehr restriktiven gesetzlichen Vorgaben.

Als Kunde sehen Sie zum Beispiel im OnlineBanking oder der VR BankingApp sofort das Ergebnis der Empfängerüberprüfung. Dabei wird dargestellt,

•                    ob der eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers vollständig übereinstimmt => sogenanntes „match“

•                    ob es ggf. eine leichte Abweichung gibt (der Name nahezu übereinstimmt), inklusive der Anzeige der richtigen Bezeichnung => sogenanntes „close match“ oder

•                    ob die vorgenommenen Angaben „komplett“ oder wesentlich abweichen (nicht übereinstimmen), ohne Anzeige der richtigen Bezeichnung => sogenanntes „no match“.

Somit wird Ihnen transparent dargestellt, dass die Gelder ggf. auf ein Zahlungskonto überwiesen werden könnten, dessen Inhaber nicht der angegebene Zahlungsempfänger ist.

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung ist anschließend durch Sie zur Kenntnis zu nehmen und es ist durch Sie zu entscheiden, ob die Überweisung trotzdem autorisiert oder nicht beauftragt und gegebenenfalls korrigiert erneut eingereicht wird.

Ein Sammelüberweisungsauftrag kann nach dem Vorliegen des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung nur als gesamte Datei zur Ausführung autorisiert werden oder als gesamte Datei nicht ausgeführt werden. Die Autorisierung (Freigabe) nur einzelner Zahlungen innerhalb eines Sammelüberweisungsauftrags ist nicht möglich.

Wann muss eine Empfängerprüfung durchgeführt werden?

Im Falle von nicht elektronisch erteilten Überweisungsaufträgen (zum Beispiel mittels Überweisungsbeleg) führt die Bank die Empfängerüberprüfung zum Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags bei der Bank durch, jedoch nur, sofern der Kunde zu diesem Zeitpunkt anwesend ist. Bei Briefkasteneinwürfen wird beispielsweise keine Empfängerprüfung durchgeführt.

Wie erfolgt die Zustimmung zu den neuen Bedingunen bei Minderjährigen?

Da bei Minderjährigen in der Regel beide Elternteile als gesetzliche Vertreter ihre Zustimmung erteilen müssen, wird der Minderjährige erst dann mit “Zugestimmt” , wenn die Zustimmungen aller Eltern vorliegen. Liegt die Zustimmung aller Elternteile nicht vor, bleibt die Zustimmung weiter „offen“.

Gibt es zwei Elternteile, die einzeln vertretungsberechtigt sind, so wird dies aktuell nicht berücksichtigt. Hier werden beide Zustimmungen angefordert. 

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