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Ein junger Mann arbeitet auf seiner Werkbank an seinem Notebook

Empfängerüberprüfung

Neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen von Firmenkundinnen und Firmenkunden

Die Empfängerüberprüfung wird aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union spätestens ab dem 9. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen durchgeführt. Dies betrifft alle „Standard“- und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die Empfängerüberprüfung soll diese Überweisungen noch sicherer machen.

Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?

Wenn Sie die Kundenkennung des Zahlungskontos (IBAN) und den Namen des Zahlungsempfängers im Überweisungsauftrag angeben, gleicht die Empfängerbank ab, ob diese Angaben mit den bei ihr hinterlegten übereinstimmen.

Sie sehen im OnlineBanking und in der VR Banking App,

  • ob der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers vollständig übereinstimmt,
  • ob es ggf. eine leichte Abweichung gibt, inklusive der Anzeige der richtigen Bezeichnung, oder 
  • ob die von Ihnen vorgenommenen Angaben komplett abweichen. 
  • Wenn die Angaben nicht oder nicht vollständig übereinstimmen

Ergibt die Empfängerüberprüfung, dass die bei der Empfängerbank hinterlegten Daten nicht oder nur nahezu mit Ihren Angaben übereinstimmen, informieren wir Sie über die möglichen Folgen, wenn Sie den Überweisungsauftrag dennoch freigeben.
Sie entscheiden, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen oder ob Sie sie gegebenenfalls korrigieren und erneut einreichen.

  • Sie entscheiden bei Sammelüberweisungen

Als Firmenkundin oder Firmenkunde können Sie bei Sammelüberweisungsaufträgen in Euro und bei Sammelaufträgen mit Echtzeitüberweisungen in Euro jeweils bei der Einreichung entscheiden, ob eine Empfängerüberprüfung vorgenommen werden soll (Nutzung = sogenanntes „opt-in“) oder nicht vorgenommen werden soll (Abwahl = sogenanntes „opt-out“). Bei einzelnen Überweisungen können Sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht auf die Empfängerüberprüfung verzichten.

Hier sind Sie konkret betroffen

  • Zahlungsausgänge: Wenn Sie Zahlungen beauftragen, prüfen Sie die Angaben zum Zahlungsempfänger vor der Autorisierung (Freigabe). Prüfen Sie frühzeitig die Relevanz des Themas für Ihre Prozesse auf der „Zahlungsausgangsseite“ und planen Sie eine ausreichende Vorlaufzeit ein, falls Sie Ihre Prozesse umstellen müssen.
  • Zahlungseingänge: Zukünftig sollten Ihre Kundinnen und Kunden, wie bisher auch, bei Überweisungen auf Ihr Unternehmenskonto stets Ihren offiziellen Firmennamen verwenden. Das ist der Name, mit dem Ihr Unternehmen im Handelsregister oder in einem vergleichbaren öffentlichen Register eingetragen ist. Sollten diese Angaben nicht übereinstimmen, könnte dies den Zahler verunsichern und den Zahlungseingang verzögern. Teilen Sie daher Ihren Kundinnen und Kunden frühzeitig die korrekten Empfängerdaten mit und ergänzen Sie Ihre Angaben zur Bankverbindung auf Rechnungsformularen um Ihre korrekte Firmenbezeichnung als Empfängername. 

Welche Überweisungen sind betroffen?

Die Empfängerüberprüfung ist vom Gesetz her für alle „Standard“- und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vorgesehen.

Zahlungsverkehrssoftware

Das gilt für Sie, wenn Sie eine Zahlungsverkehrssoftware mit EBICS nutzen, wie Profi cash

Wenn Sie eine Datei mit mehr als einer Transaktion über eine Zahlungssoftware mit EBICS einreichen, haben Sie als Firmenkundin oder -kunde die Wahl, die Empfängerüberprüfung zu nutzen oder die Datei wie bisher ohne Überprüfung zu verarbeiten.

So können Sie sich jetzt schon vorbereiten

Bereiten Sie sich jetzt schon auf die Umstellung zur Empfängerüberprüfung vor:

  • Klären Sie, ob Ihre internen Prozesse umgestellt werden müssen.
  • Informieren Sie ggf. Ihren Kundenkreis über Ihre korrekten Zahlungsempfängerdaten, sofern Sie dies nicht bereits heute in Ihren Rechnungen grundsätzlich so vorsehen.
  • Integrieren Sie frühzeitig die Empfängerüberprüfung in Ihre Zahlungsverkehrsprodukte und Schnittstellen. 
  • Achten Sie auch auf Updates für Ihre Zahlungsverkehrsprodukte. Unsere Produkte BankingManager und Profi cash werden automatisch mit den notwendigen Updates ausgestattet. Innerhalb der jeweiligen Banking-Software finden Sie Anleitungen, die den Einreichungs- und Freigabeprozess einschließlich der verteilten elektronischen Unterschrift (VEU) und der Empfängerüberprüfung erläutern. Sollten Sie eine alternative Zahlungsverkehrssoftware nutzen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an den jeweiligen Support.

Haben Sie noch Fragen?

 Sollten Sie noch Fragen zur Umsetzung der neuen Vorgaben haben, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

Kontakt aufnehmen

Allgemeine Informationen

Was bedeutet Empfängerprüfung?

Die neue „Empfängerüberprüfung“, auch als „Verification of Payee, VOP“ bezeichnet, muss zukünftig – bei allen Echtzeitüberweisungen in Euro sowie auch bei allen „Standard“-Überweisungen in Euro innerhalb des EWR verpflichtend durchgeführt werden.

Vorgegeben ist, dass die Empfängerüberprüfung der Empfängerdaten durch das Auftraggeberinstitut dem Auftraggeber angeboten wird, indem es diese Informationen beim Empfängerinstitut anfragt. Auftraggeberinstitute sind zukünftig verpflichtet, eine Prüfung von Abweichungen zwischen dem Namen und der IBAN (Kontonummer) des Zahlungsempfängers vor der Autorisierung einer Überweisung durch den Auftraggeber anzubieten und diese den entsprechend anzuzeigen.

Verbrauchern (Privatkunden) muss die neue Empfängerüberprüfung immer angeboten werden. Für diese Kunden besteht keine Abwahlmöglichkeit aufgrund der sehr restriktiven gesetzlichen Vorgaben.

Als Kunde sehen Sie zum Beispiel im OnlineBanking oder der VR BankingApp sofort das Ergebnis der Empfängerüberprüfung. Dabei wird dargestellt,

•                    ob der eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers vollständig übereinstimmt => sogenanntes „match“

•                    ob es ggf. eine leichte Abweichung gibt (der Name nahezu übereinstimmt), inklusive der Anzeige der richtigen Bezeichnung => sogenanntes „close match“ oder

•                    ob die vorgenommenen Angaben „komplett“ oder wesentlich abweichen (nicht übereinstimmen), ohne Anzeige der richtigen Bezeichnung => sogenanntes „no match“.

Somit wird Ihnen transparent dargestellt, dass die Gelder ggf. auf ein Zahlungskonto überwiesen werden könnten, dessen Inhaber nicht der angegebene Zahlungsempfänger ist.

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung ist anschließend durch Sie zur Kenntnis zu nehmen und es ist durch Sie zu entscheiden, ob die Überweisung trotzdem autorisiert oder nicht beauftragt und gegebenenfalls korrigiert erneut eingereicht wird.

Ein Sammelüberweisungsauftrag kann nach dem Vorliegen des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung nur als gesamte Datei zur Ausführung autorisiert werden oder als gesamte Datei nicht ausgeführt werden. Die Autorisierung (Freigabe) nur einzelner Zahlungen innerhalb eines Sammelüberweisungsauftrags ist nicht möglich.

Wann muss eine Empfängerprüfung durchgeführt werden?

Im Falle von nicht elektronisch erteilten Überweisungsaufträgen (zum Beispiel mittels Überweisungsbeleg) führt die Bank die Empfängerüberprüfung zum Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags bei der Bank durch, jedoch nur, sofern der Kunde zu diesem Zeitpunkt anwesend ist. Bei Briefkasteneinwürfen wird beispielsweise keine Empfängerprüfung durchgeführt.

Wie erfolgt die Zustimmung zu den neuen Bedingunen bei Minderjährigen?

Da bei Minderjährigen in der Regel beide Elternteile als gesetzliche Vertreter ihre Zustimmung erteilen müssen, wird der Minderjährige erst dann mit “Zugestimmt” , wenn die Zustimmungen aller Eltern vorliegen. Liegt die Zustimmung aller Elternteile nicht vor, bleibt die Zustimmung weiter „offen“.

Gibt es zwei Elternteile, die einzeln vertretungsberechtigt sind, so wird dies aktuell nicht berücksichtigt. Hier werden beide Zustimmungen angefordert. 

Häufige Fragen und Antworten für Unternehmen

Was muss ich beachten, wenn ich eine Zahlungsverkehrssoftware nutze?

Unser Zahlungsverkehrsprodukt Profi cash wird zeitnah mit den erforderlichen Updates ausgestattet. Sobald das Update verfügbar ist, stellen wir dies über ein Updatehinweis in der Software bzw. hier zur Verfügung.  

Unser Zahlungsverkehrprodukt VR-NetWorld-Software wurde abgekündigt und wird die neuen Funktionen nicht mehr unterstützen. Wir empfehlen den Umstieg auf das direkte Nachfolgeprodukt Banking Manager. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Falls Sie eine Zahlungsverkehrssoftware eines anderen Anbieters nutzen, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Support, um Informationen zum entsprechenden Update zu erhalten.

Gibt es für Unternehmen mit vielen Zahlungen Ausnahmereglungen?

Kunden, die keine Verbraucher sind, können ausschließlich bei Sammelüberweisungsaufträgen in Euro und bei Sammelaufträgen mit Echtzeitüberweisungen in Euro jeweils bei der Einreichung entscheiden, ob eine Empfängerüberprüfung vorgenommen werden soll (Nutzung = sogenanntes „Opt-in“) oder nicht vorgenommen werden soll (Abwahl = sogenanntes „Opt-out“).

Bei einzelnen Überweisungen können auch Nicht-Verbraucher aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht auf die Empfängerüberprüfung verzichten. Dies gilt auch für atypisch eingereichte Einzelüberweisungen, die in einem technischen Sammler (zum Beispiel per DFÜ) eingereicht werden.

 

Beispiel EBICS:

Bei diesem Verfahren haben Sie die Wahl, ob Sie die Empfängerprüfung durchführen möchten oder nicht (Opt-Out)

  • Opt-Out (ohne Empfängerüberprüfung):
    Für SEPA-Überweisungen (CCT) und SEPA-Echtzeitüberweisungen (CIP) mit mehreren Transaktionen bleibt der technische Ablauf unverändert. Die Einreichung erfolgt weiterhin über die bekannten EBICS-Auftragsarten.
  • Opt-In (mit Empfängerüberprüfung):
    Ab dem 5. Oktober 2025 gelten neue EBICS-Auftragsarten für:

    • die Einreichung von Einzeltransaktionen mit Empfängerüberprüfung,
    • die Abholung des VOP Status Reports (Ergebnis der Empfängerüberprüfung).
Was muss ich beachten, wenn ich Zahlungen noch per Begleitzettel einreiche?

Begleitzettel, die bei der Bank eingereicht werden, werden ausschließlich im „Opt-Out“-Verfahren verarbeitet. Das bedeutet: Eine Empfängerprüfung findet hierbei nicht statt.

Wenn Sie bei sensiblen Zahlungen – wie z. B. Lohn- und Gehaltszahlungen – eine Empfängerprüfung wünschen, nutzen Sie bitte eine der folgenden Optionen:

  • die elektronische Auftragsfreigabe über Ihren Online-Banking-Zugang oder
  • die Freigabe über Ihr Zahlungsverkehrsprogramm.

Bei Fragen zur Vorgehensweise oder zur optimalen Nutzung der Empfängerprüfung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Wie kann ich dafür sorgen, dass meine Kunden weiterhin problemlos auf mein Konto überweisen können?

Der bei Ihrer Bank hinterlegte Name für den Kontoinhaber entspricht dem offiziellem Firmennamen gemäß dem öffentlichen Verzeichnis, in dem Ihr Unternehmen eingetragen ist (Handelsregister oder vergleichbar).

Überprüfen Sie Ihre Rechnungsangaben darauf, dass die Rechnung wesentliche Informationen für den Zahler klar und eindeutig enthält und auf einem ggf. mitgelieferten Überweisungsvordruck korrekte - im Sinne der Empfängerüberprüfung - Angaben des Zahlungsempfängers vorausgefüllt sind.

Geben Sie den Firmennamen deutlich im Kopfbereich des Rechnungsvordrucks an und nehmen Sie diesen auch unmittelbar bei den Angaben zur Bankverbindung mit auf, so dass der Zahler unmissverständlich den Kontoinhabernamen verwendet, der zu einer Übereinstimmung führt.

Stellen Sie also sicher, dass alle erforderlichen Angaben für die Überweisung leicht erkennbar und verständlich sind, sodass der Zahler sie auf einen Blick erfassen kann. Achten Sie vor allem darauf, den korrekten Kontoinhabernamen in Verbindung mit der IBAN zu platzieren.

Besonders wichtig ist dies bei nicht eingetragenen Unternehmen mit abweichendem Kontoinhabernamen.

Beispiel:

Werbename: "Fitnessstudio am See"

Kontoinhabername: "Max Mustermann"

 

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