Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR Bank zwischen den Meeren eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR Bank zwischen den Meeren eG besteht aus vier Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

v.l.n.r. Lars Nissen (Co-Sprecher), Dirk Dejewski (Co-Sprecher), Stefan Frahm und Dr. Rainer Bouss

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Dr. Eckhard Boll
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dipl.-Ing. agrar, Beamter der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

  • Detlef Beckmann - stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats -, selbständiger staatl. geprüfter Landwirt
  • Frank Brockmann, Geschäftsführer, Brockmann Recycling GmbH
  • Susanne Dardzinski, angestellte Apothekerin
  • Thilo Gollan, Dipl.-Ing., geschäftsführender Gesellschafter der Gollan-Unternehmensgruppe
  • Rüdiger Guddas, selbstständiger Steuerberater / Rechtsanwalt
  • Thomas Haase, selbstständiger Dipl. Agrar-Ingenieur
  • Matthias Hauschildt, Geschäftsführer, Holzbau Hauschildt GmbH
  • Hanno Höper, selbstständiger Zahnarzt
  • Dr. Martin Maletzky, selbstständiger Rechtsanwalt
  • Bettina Niemax, kaufmännische Angestellte
  • Karina Oldekop-Becker, selbstständige Reiseverkehrskauffrau
  • Hans-Heinrich Rickert, selbstständiger Landwirt
  • Jana Schmidt, Geschäftsführerin, Gebr. Schmidt freischaffende Architekten GmbH
  • Markus Schnoor, selbstständiger Hotelier
  • Claus-Henning von Rhade, Dipl.-Ing., geschäftsführender Gesellschafter der Nordsaat-Unternehmensgruppe
  • Lars Peter Wall, selbstständiger Apotheker

 

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.