Energieeffizienznachweis bei Neubauten
Vorabbestätigung oder Wärmeschutznachweis für die Kreditentscheidung
Vorabbestätigung oder Wärmeschutznachweis für die Kreditentscheidung
Zur Kreditentscheidung bei Neubauvorhaben ist die Einreichung einer Vorabbestätigung zur Energieeffizienzklasse bzw. die Einreichung eines Wärmeschutznachweises erforderlich. Dies ist notwendig, da ein Energieausweis ja erst nach Fertigstellung des Objekts vorliegt.
Nach Planung und vor Erteilung des Bauantrags dient die Vorabbestätigung dazu, der finanzierenden Bank die Energieeffizienzklasse des Neubaus mitzuteilen. Das Formular ist von einer ausstellungsberechtigten Person (Architekt/-in, Energieberater/-in/ Bauträger) zu unterzeichnen und ist für die Beantragung einer Baufinanzierung einzureichen.
Nach Bauantrag jedoch vor Fertigstellung des Objekts ist ein Wärmeschutznachweis zu erstellen. Dieser bautechnische Nachweis informiert über die Einhaltung des Mindestwärmeschutzes bei Neubauten, die nach Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erforderlich sind. Die Landesbauordnungen der Länder haben die Notwendigkeit, einen Wärmeschutznachweis bei Einreichen eines Bauantrages vorzulegen, festgeschrieben. Er ist eine der Grundlagen für den Energieausweis, mit dem er nicht verwechselt werden darf. Ausgestellt werden kann der Wärmeschutznachweis durch fach- und sachkundige Planer.
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