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Wichtige Informationen zur Umstellung der Kontoabrechnung auf E-Rechnung
Handeln Sie jetzt!

Ab dem 01. Januar 2027 erhalten Firmenkunden ihre Konto- und Darlehensabrechnungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben als E-Rechnung.
Damit profitieren Sie von einer digitalen und standardisierten Bereitstellung Ihrer Abrechnungen.

Effiziente Rechnungsabwicklung

Vereinfachte und übersichtliche Arbeitsabläufe reduzieren Fehlerquellen.

Medienbruchfreie, schnelle Übermittlung

Mit dem direkten elektronischen Versand statt dem Postweg sparen Sie Zeit und Aufwände.

Ressourcenschonend

Sie reduzieren nachhaltig den Verbrauch von Büromaterial.

Das bedeutet für Sie:

  • Die Abrechnungen erhalten Sie künftig ausschließlich in Ihrem elektronischen Postfach oder über Ihre Zahlungsverkehrssoftware (HBCI/FinTS oder EBICS).

  • Eine postalische Zustellung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

  • Für den Zugriff benötigen Sie einen Online-Zugang.

Bitte erledigen Sie rechtzeitig:

  • Prüfen Sie, ob für Sie bereits ein Online-Zugang eingerichtet ist und Sie hierüber Ihre Geschäftskonten verwalten können.
  • Falls noch nicht vorhanden, richten Sie diesen zeitnah ein.
  • Hinweis für Unternehmen: Der Online-Zugang für juristische Personen (z.B. GmbH) wird nicht für das Unternehmen eingerichtet, sondern für eine vertretungs- oder verfügungsberechtigte natürliche Person.

Fragen und Antworten zur Umstellung der Kontoabrechnung auf E-Rechnung

Welche Unternehmen sind betroffen?

Ab dem 01.Januar 2027 sind Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft mit einem Jahresumsatz von über 800.000 €  verpflichtet, elektronische Rechnungen zu erstellen und zu versenden. 

Ab dem 01.Januar 2028 gilt diese gesetzliche Anforderung auch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 €. 

Welche Kontoarten müssen auf das neue Format umgestellt werden?

Betroffen von der Umstellung sind sämtliche Vertragsabrechnungen für Kontokorrent-, Darlehens- und Tagesgeldkonten sowie für Avale und Kündigungskonten.

Gilt die Neuerung auch für Privatkundinnen und -kunden?

Sofern Sie, als Privatkunde, Ihre Kontoauszüge ohnehin bereits digital empfangen, erhalten Sie die E-Rechnung ebenfalls ins Postfach.

Zu welchem Zeitpunkt werden die Abrechnungen bereitgestellt?

Der digitale Rechnungsversand erfolgt im Regelfall monatlich zum Monatsletzten (Monatsultimo), genau wie Sie es bisher gewohnt waren.

Welches technische Format kommt für die E-Rechnungen zum Einsatz?

Es wird das standardmäßige, hybride ZUGFeRD-Format genutzt, welches alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Eine Datei enthält dabei sowohl ein klassisches, für Menschen lesbares PDF als auch eine darin integrierte, maschinenlesbare XML-Datei.

Wo finde ich meine Kontoabrechnungen im Online-Banking oder in der VR-App? .

Die Bereitstellung der E-Rechnungen erfolgt vollautomatisch im elektronischen Postfach des Kontoinhabers.

Wie richte ich den Abruf über eine Zahlungsverkehrssoftware (HBCI/FinTS) ein?

Sie müssen für jedes relevante Konto einen entsprechenden Abrufauftrag für elektronische PDF-Kontoauszüge anlegen (meist über die Auftragsart HKEKA).

  • In Profi cash: Navigieren Sie über [Datentransfer] zu [Job erstellen] und wählen Sie [Elektronische Kontoauszüge abholen]. Stellen Sie das Format auf [PDF], danach erscheint der Auftrag in der Datenübertragung.

  • Im BankingManager: Gehen Sie in der Konto-Umsatzübersicht auf den Reiter [Kontoauszüge] und klicken Sie auf [Kontoauszüge abrufen]. Alternativ lässt sich unter [Kontoverwaltung] ein automatischer Abruf aktivieren.

Wie funktioniert der Download über EBICS-Zahlungsverkehrssoftware?

Auch hierfür legen Sie im Programm einen Abrufauftrag für PDF-Kontoauszüge an, wobei standardmäßig die Auftragsart BKI verwendet wird.

  • In Profi cash: Nutzen Sie den Pfad [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Datei senden/holen]. Markieren Sie die entsprechenden Konten mit der Auftragsart [BKI – Kontobezogene Informationen (PDF) abholen], um den Auftrag in die Datenübertragung zu übernehmen.

Besteht die Möglichkeit, die E-Rechnungen über ein Service-Rechen-Zentrum (SRZ) abzurufen?

Aktuell ist dies seitens der Deutschen Kreditwirtschaft nicht vorgesehen.

Entstehen für diesen Service zusätzliche Gebühren?

Nein, die Nutzung dieses Services ist für Sie komplett kostenlos.

Was passiert, wenn ich die elektronischen Abrechnungen einmal nicht abrufe?

Sollten Sie die Dokumente nicht aktiv herunterladen, ist das kein Problem: Die E-Rechnungen werden dennoch sicher im elektronischen Postfach des Kontoinhabers hinterlegt und bleiben dort für spätere Einsichten oder Abrufe gespeichert. (max. 10 Jahre)

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