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VR Bank Ostholstein Nord - Plön eG
BLZ: 21390008
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Vermögensaufstellung

 

Gem. § 18 Kreditwesengesetz sind die Banken verpflichtet, sich von den Kreditnehmern die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen zu lassen. Um Ihnen die Aufstellung zu erleichtern, stehen weitere Informationen und ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Was ist nach §18 Kreditwesengesetz zu beachten?

Neben der Vorlage von Jahresabschlüssen gehören zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch zeitnahe Unterlagen wie betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Summen- und Saldenlisten, Liquiditätspläne und Umsatz- und Ertragsvorschaurechnungen. Wegen der Offenlegung der Vermögensverhältnisse werden aber auch regelmäßig persönliche Vermögens- und Verbindlichkeitenaufstellungen der Geschäftsinhaber bzw. Gesellschafter mit entsprechenden Nachweisen benötigt. I.d.R. sind auch die Einkommensteuererklärungen- und Bescheide von Gesetz wegen gefordert.

Unser Hilfsmittel für Sie:

Das von uns zur Verfügung gestellte Formular zur Vermögensaufstellung steht nachfolgend für Sie zum Download bereit.